Gastronomie

Der Begriff der Gastronomie hat seine Herkunft in der griechischen Sprache und setzt sich aus den Teilen „gastri“ (Bauch) und „nomos“ (Gesetz) zusammen. Es handelt sich bei der Gastronomie um den Teil des Gaststättengewerbes, der die Verköstigung der zahlenden Gäste meint. Somit wird die Gastronomie als eine Dienstleistung eingestuft. Es ist ein Gewerbe, das mit der Unterbringung und Bewirtung von Menschen in Hotels oder Restaurants betrieben wird. Gastronomie Während Kunden in der Gastronomie als Gäste bezeichnet werden, heißen die Unternehmer oder Inhaber Gastwirte. Ein Gastronomiebetrieb unterliegt in Deutschland strengen Hygienevorschriften bei der Zubereitung von Getränken und Speisen und wird vom Gesundheitsamt nach strengen Qualitätsvorschriften untersucht. Nach § 112 (4) GewO ist es in Österreich Pflicht eines jeden Gastronomiebetriebs mindestens zwei Getränkesorten nichtalkoholischer Getränke anzubieten, die günstiger sind als das billigste alkoholische Getränk.

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